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| Grundstücks & Gebäudebewertung |
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SACHVERSTÄNDIGE GRUNDSTÜCKS- UND GEBÄUDEBEWERTUNG
MITGLIED IM BUNDESVERBAND FREIER SACHVERSTÄNGIGER | BVFS |
Alle Leistungsphasen der HOAI §15:
Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten.
Der Architekt wird immer häufiger bereits im Stadium des Grundstücks-, bzw. Hauskaufs in die Entscheidungsfindung eingebunden. Um diesem Wunsch
unserer Kunden gerecht werden zu können, bietet unser Büro seit 1993 auch
die Dienstleistung:
Sachverständige Grundstücks- und Gebäudebewertung an!
Das Büro ist seit 1994 Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger |BVFS|
Seither wurden Gewerbebetriebe und Wohnhäuser bewertet. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich:
- Käufer und Verkäufer möchten wissen, was das Grundstück/Gebäude am Markt wert ist.
- Der Eigentümer bzw. Käufer muß der Bank gegenüber den Wert des Gebäudes zwecks Sicherung der Kreditlinie nachweisen.
- Die Stadt muß einen Grundstückseigentümer entschädigen, der zwangsumgesiedelt wird.
- Ein bebautes Grundstück soll vererbt und einige Erben ausgezahlt werden.
- Beratung beim Erwerb einer Immobilie, d.h. Schnellbewertung, Aussage zu Ausnutzung und Entwicklungsmöglichkeiten von Grundstück und Gebäude; Erweiterungsmöglichkeiten.
- Bauüberwachung und Abnahmen bei schlüsselfertiger Vergabe.
- Konkretisierung von Planungsüberlegungen und grundsätzliche Entscheidungshilfe.
- Unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.
DETAILS:
| Leistungsbild für Wertermittlungsgutachten: |
Für verschiedene Zwecke werden Wertermittlungsgutachten
erstellt:
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Verkehrswertermittlungen gemäß § 194 BauGB
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Beleihungswertermittlungen gem. § 12 (1) HBG
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Zum Zweck von Erb- und Vermögensauseinandersetzungen sowie Gebäudeversicherungen
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Wertermittlung von Ausgleichsbeträgen bei Sanierungs- und Entwicklungsgebieten
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Wertermittlung zum Zweck der Besteuerungsgrundlagen von Immobilien
Wertermittlungsobjekte:
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Bebaute und unbebaute Grundstücke
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Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
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Eigentumswohnungen
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Büro- und Geschäftshäuser
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Industrie- und Gewerbeobjekte
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Spezialimmobilien - Hotels, Kliniken, Altenheim u.a.
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Grundstücksgleiche Rechte - Erbbaurecht, Wohnrecht, Wegerecht u.a.
Auftraggeber:
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Privateigentümer
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Behörden und behördenähnliche Institutionen
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Gerichte
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Unternehmen
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Kreditinstitute und Versicherungen
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Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer
Zeitdauer:
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Für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens wird nach Vorliegen
der erforderlichen Unterlagen eine Zeitdauer von ca. 2 Wochen eingehalten.
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Bei einer Dringlichkeit ist auch eine kurzfristige Erstellung des
Gutachtens möglich.
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| Erforderliche Unterlagen für die Wertermittlung: |
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Grundbuchauszug
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Flurkartenauszug oder Lageplan
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Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittdarstellungen usw.), soweit vorhanden
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Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung, Berechnung des umbauten
Raumes, soweit vorhanden
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Mieterliste bzw. Mietaufstellung bei Ertragsobjekten (z.B. Wohn- und Geschäftshäusern),
gegebenenfalls Mietverträge
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Teilungserklärung bei Teil- bzw. Wohnungseigentum
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Baubeschreibung bei Bauvorhaben/Neubau
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Sonstige Unterlagen nach Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer,
z.B. bei Spezialimmobilien
Wir beraten Sie in jeder Beziehung! Freundlich - kompetent - fair!
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