büro hoope:

ulrich zaag
dipl. ing. architekt
fuchsbergstraße 89
D - 27628 wulsbüttel - hoope
fon: 04795 / 95 66 63
fax: 04795 / 95 41 93
mobil: 0171 / 73 05 911
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Architekt U.Zaag
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Grundstücks & Gebäudebewertung
 
SACHVERSTÄNDIGE GRUNDSTÜCKS- UND GEBÄUDEBEWERTUNG
MITGLIED IM BUNDESVERBAND FREIER SACHVERSTÄNGIGER | BVFS |

 

Alle Leistungsphasen der HOAI §15:
Objektplanung für Gebäude, Freianlagen und raumbildende Ausbauten.

Der Architekt wird immer häufiger bereits im Stadium des Grundstücks-, bzw. Hauskaufs in die Entscheidungsfindung eingebunden. Um diesem Wunsch unserer Kunden gerecht werden zu können, bietet unser Büro seit 1993 auch die Dienstleistung:

Sachverständige Grundstücks- und Gebäudebewertung an!

Das Büro ist seit 1994 Mitglied im Bundesverband Freier Sachverständiger |BVFS|
Seither wurden Gewerbebetriebe und Wohnhäuser bewertet. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich:
  • Käufer und Verkäufer möchten wissen, was das Grundstück/Gebäude am Markt wert ist.

  • Der Eigentümer bzw. Käufer muß der Bank gegenüber den Wert des Gebäudes zwecks Sicherung der Kreditlinie nachweisen.

  • Die Stadt muß einen Grundstückseigentümer entschädigen, der zwangsumgesiedelt wird.

  • Ein bebautes Grundstück soll vererbt und einige Erben ausgezahlt werden.

  • Beratung beim Erwerb einer Immobilie, d.h. Schnellbewertung, Aussage zu Ausnutzung und Entwicklungsmöglichkeiten von Grundstück und Gebäude; Erweiterungsmöglichkeiten.


  • Bauüberwachung und Abnahmen bei schlüsselfertiger Vergabe.


  • Konkretisierung von Planungsüberlegungen und grundsätzliche Entscheidungshilfe.


  • Unverbindliches, kostenloses Erstgespräch.



DETAILS:

Leistungsbild für Wertermittlungsgutachten:
Für verschiedene Zwecke werden Wertermittlungsgutachten erstellt: 
  • Verkehrswertermittlungen gemäß § 194 BauGB 
  • Beleihungswertermittlungen gem. § 12 (1) HBG 
  • Zum Zweck von Erb- und Vermögensauseinandersetzungen sowie Gebäudeversicherungen 
  • Wertermittlung von Ausgleichsbeträgen bei Sanierungs- und Entwicklungsgebieten 
  • Wertermittlung zum Zweck der Besteuerungsgrundlagen von Immobilien 
Wertermittlungsobjekte:
  • Bebaute und unbebaute Grundstücke 
  • Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser 
  • Eigentumswohnungen 
  • Büro- und Geschäftshäuser 
  • Industrie- und Gewerbeobjekte 
  • Spezialimmobilien - Hotels, Kliniken, Altenheim u.a. 
  • Grundstücksgleiche Rechte - Erbbaurecht, Wohnrecht, Wegerecht u.a. 
Auftraggeber:
  • Privateigentümer 
  • Behörden und behördenähnliche Institutionen 
  • Gerichte 
  • Unternehmen 
  • Kreditinstitute und Versicherungen 
  • Rechtsanwälte, Steuerberater, Buchprüfer 
Zeitdauer:
  • Für die Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens wird nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen eine Zeitdauer von ca. 2 Wochen eingehalten. 
  • Bei einer Dringlichkeit ist auch eine kurzfristige Erstellung des Gutachtens möglich. 
Erforderliche Unterlagen für die Wertermittlung:
 
  • Grundbuchauszug 
  • Flurkartenauszug oder Lageplan 
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnittdarstellungen usw.), soweit vorhanden 
  • Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung, Berechnung des umbauten Raumes, soweit vorhanden 
  • Mieterliste bzw. Mietaufstellung bei Ertragsobjekten (z.B. Wohn- und Geschäftshäusern), gegebenenfalls Mietverträge 
  • Teilungserklärung bei Teil- bzw. Wohnungseigentum 
  • Baubeschreibung bei Bauvorhaben/Neubau 
  • Sonstige Unterlagen nach Abstimmung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, z.B. bei Spezialimmobilien 
Wir beraten Sie in jeder Beziehung! Freundlich - kompetent - fair!