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Bereits seit Verabschiedung der Baustellenverordnung deckt das Büro ebenfalls den Bereich: Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen für Baustellen ab. Ulrich Zaag wird hierbei als Sicherheitskoordinator tätig und setzt die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch.
SiGe = Abkürzung für "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan"
Ein SiGe-Plan ist nach der aktuellen Baustellenverordnung (Stand 1999) unter gewissen Umständen für ein neues / laufendes Bauvorhaben zu erstellen.
Obwohl die gemeinhin als "neue Baustellenverordnung" bezeichnete
"Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen"
(Bundesgesetzblatt 1998, Teil I, Nummer 35, 1283) schon seit dem 1. Juli 1998 gilt, war
(ist?) ihr Inhalt in der Branche lange Zeit weitgehend unbekannt. Dies ist umso
unverständlicher, da die Baustellenverordnung (BaustellV) für Architekten und Ingenieure
sowohl Chancen (zusätzliches Aufgabengebiet) als auch Risiken (Haftung) birgt.
Die BaustellV dient der Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie und soll mithelfen, den
Arbeitsschutz auf Baustellen zu verbessern. Neu ist, daß neben den am Bau
tätigen Unternehmen nunmehr auch der Bauherr - als Verursacher- für die Einhaltung der
einschlägigen Vorschriften verantwortlich ist. Den Bauunternehmen werden keine
zusätzlichen Pflichten auferlegt. Wenn der Bauherr nicht über die notwendige Sachkunde
am Bau verfügt, kann er die Aufgaben an Dritte vertraglich delegieren.
Der bauleitende Architekt oder Ingenieur muß seinen Bauherrn auf die Verpflichtungen
aus der neuen Baustellenverordnung hinweisen. Unterläßt er dieses, dann macht er sich
gegebenenfalls selbst haftbar - sollte auf der Baustelle etwas passieren.
Wir beraten Sie in jeder Beziehung! Freundlich - kompetent - fair!
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